Generalbundesanwalt lehnt Zuständigkeit zur Aufklärung im Fall des Feuertodes von Oury Jalloh ab –
seine Begründung liest sich wie eine Handlungsanweisung zu weiterer Vertuschung
Dr. Matthias Krauß ist Oberstaatsanwalt beim BGH in Karlsruhe und der zuständige Sachbearbeiter beim Generalbundesanwalt für die Strafanzeige der Initiative in Gendenken an Oury Jalloh und weiterer Einzelpersonen anlässlich der Präsentation des gerichtsunabhängigen Brandgutachtens am 12. November 2013.
In seinem Antwortschreiben vom 11. Februar 2014 lehnt Dr. Krauß die Zuständigkeit seiner Behörde zur Führung eines Ermittlungsverfahrens rundheraus ab. Ganz im Stile der mittlerweile hinlänglich leidigen, über 9-jährigen Tradition institutionalisierter Vertuschung einer notwendigen Aufklärung begründet er seine Ablehnung ausgerechnet mit dem skandalösen Urteil der Magdeburger Richter vom 13. Dezember 2012. Er behauptet, dass alle neuen Erkenntnisse des Brandgutachtens der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh bereits in dieser Urteilsbegründung zweifelsfrei widerlegt worden wären.